Scheidungsanwalt für Jena: Katja Becker berät und vertritt Sie kompetent.

Katja Becker ist Fachanwältin für Familienrecht mit einer langen beruflichen Erfahrung und zahlreichen Weiterbildungen. Der Themenkomplex Trennung und Scheidung gehört zu den inhaltlichen Schwerpunkten ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Katja Becker vertritt die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich  und verliert dabei das Kindeswohl sowie das familiäre System nicht aus den Augen. Als dreifacher Mutter ist ihr bewusst, dass die Beziehung zwischen den Ehepartnern nicht mit der Trennung oder der Scheidung endet.

Allen, die zum Thema Scheidung in Jena eine Beratung oder Vertretung wünschen, steht Frau Becker in Ihrer familienrechtlich spezialisierten Kanzlei im Herzen der Weimarer Innenstadt gerne zur Verfügung.

Grundsätzliches über die Scheidung in Jena

Eine Scheidung kann in Deutschland erst nach Ablauf eines Trennungsjahres beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.

Im deutschen Scheidungsrecht gibt es nur eine einzige Voraussetzung für eine Scheidung – das Scheitern der Ehe.

Nach dem Gesetz wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide Eheleute der Scheidung zustimmen.

Sollte ein Ehepartner der Scheidung nach dem Trennungsjahr nicht zustimmen, ist entgegen der allgemeinen Meinung eine Ehescheidung trotzdem möglich.

Hier muss der Beweis geführt werden, dass die Ehe gescheitert ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Ehepartner in einer neuen Beziehung befindet.

Es ist also nicht richtig, dass ein Ehepartner während der ersten 3 Jahre der Trennung, durch bloßes Nichtzustimmen zur Scheidung, diese verhindern kann.

In besonderen Ausnahmefällen ist eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Das ist dann der Fall, wenn die Fortführung der Ehe eine besondere Härte darstellt. Ob die Möglichkeit eine Härtefallscheidung gegeben ist, ist im Einzelfall genau zu prüfen.

Scheidungsantrag nur für Anwälte möglich

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, brauchen Sie dafür auf jeden Fall einen Anwalt, auch wenn Sie und Ihr Ehepartner sich in allen Fragen einig sind.

Der Antrag zur Scheidung wird beim örtlich zuständigen Gericht eingereicht. Die örtlich Zuständigkeit bestimmt sich nach § 122 FamFG. Wenn Sie beispielsweise mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern in Jena wohnen und Ihr Ehepartner in Gotha, dann ist das Familiengericht in Jena das örtlich zuständige Gericht.

Mit der Scheidung der Ehe ist zwingend der Versorgungsausgleich zu regeln.
Als Versorgungsausgleich bezeichnet man die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung aber auch aus privaten Rentenversicherungsverträgen.

Aufgaben des Scheidungsanwalts

Neben dem Einreichen des Scheidungsantrags gehört es auch zu den Aufgaben eines Scheidungsanwalts, die Folgen der Ehescheidung, wie einen Anspruch  auf Zugewinnausgleich, Unterhalt oder auch die Vermögensauseinandersetzung zu prüfen.

Zunächst sollte die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung erwogen werden.
Eine solche ist im Regelfall mit deutlich geringeren Kosten verbunden als ein vor Gericht ausgetragener Streit.

Ein Scheidungsanwalt, als Fachanwalt für Familienrecht informiert sie umfassend über Themen wie die Unterhaltsansprüche der Eheleute und  gemeinsamer Kinder.  Fragen, die den Hausrat, die Ehewohnung oder das Güterrecht oder auch den Vermögensausgleich und den Versorgungsausgleich betreffen werden mit Ihnen eingehend besprochen, um für Sie die optimale Lösung zu finden. In Ihrem individuellen Fall empfiehlt sich vielleicht der Abschluss einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung.

In dieser können alle Scheidungsfolgen auf Ihre jeweiligen individuellen Bedürfnisse geregelt werden, ohne dass es hierzu einer meist langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung bedarf.

Jetzt Scheidungsanwalt für Jena kontaktieren

Nehmen Sie jetzt zur Fachanwältin für Familienrecht Katja Becker in Weimar Kontakt auf, um sich in allen Fragen rund um das Thema Trennung und Scheidung ausführlich und kompetent beraten zu lassen. Sie können das Kontaktformular nutzen oder sich unter +49 (0) 3643 - 48 99 400 telefonisch an Frau Becker wenden.

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