Vaterschaftsanfechtung

Wie kann man eine Vaterschaft anfechten?

Nach dem Gesetz gilt ein Mann als Vater, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet ist oder aber seine Vaterschaft anerkannt hat. Er kann diese anfechten, wenn er vor Gericht schlüssige Nachweise erbringt, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Die erste Bedingung dafür ist, dass er die Vaterschaftsanfechtungsklage innerhalb von zwei Jahren erhebt, nachdem er Kenntnis von Umständen erhalten hat, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Dazu zählen negative Ergebnisse eines Vaterschaftstest, der Nachweis seiner Zeugungsunfähigkeit oder ein sicheres Wissen über einen Seitensprung der Mutter zur Zeit der Empfängnis.

Es reicht vor Gericht regelmäßig nicht aus, bloße Vermutungen anzustellen oder Zweifel wegen einer fehlenden Ähnlichkeit zwischen Vater und Kind zu äußern. Ein Anfechtungsantrag kann nur dann Erfolg haben, wenn die biologische Vaterschaft ganz sicher als nicht gegeben festgestellt werden kann. Nur in diesem Fall werden sämtliche Rechtsfolgen einer Vaterschaft, beispielsweise das gemeinsame Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtungen oder auch das gesetzliche Erbrecht, aufgehoben.

Auswirkungen einer erfolgreichen Anfechtung

Stellt sich im Laufe eines Gerichtsverfahrens heraus, dass der rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist, hat das erhebliche Auswirkungen auf alle Beteiligten. Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem scheinbaren Vater entfallen. Unter bestimmten Umständen kann der Mann sogar Unterhaltszahlungen zurückfordern.

Der Mann verliert das Sorgerecht für das Kind.
Bei einer verfestigten Beziehung zum Kind bleibt ihm, trotz der Aberkennung der Vaterschaft sein Umgangsrecht erhalten.

Wer kann eine Vaterschaft anfechten?

- der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt Ehegatte der Kindesmutter war
- der Mann, der die Vaterschaft freiwillig und mit Zustimmung der Mutter anerkannt hat
- die Mutter
- das Kind

Kann ein Vaterschaftstest durch die Mutter oder den Vater verweigert werden?

Es gibt vom Gesetzgeber klare Vorgaben für die Durchführung eines Vaterschaftstest. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar und muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, denn rechtlich gilt ein Test als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Die grundlegende Regel lautet: nur mit schriftlichem Einverständnis aller Beteiligten. Ist das Kind noch nicht volljährig, müssen alle Sorgeberechtigten zustimmen, also auch die Mutter. Ein Kind kann erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres selbst entscheiden.

Wenn die Mutter einen Vaterschaftstest verweigert, bleibt dem gesetzlichen Vater ausnahmslos nur der Weg vor ein Familiengericht. Hier wird durch das Gericht ein Abstammungstest angeordnet. Dieser gilt dann als Beweis der Vaterschaft oder widerlegt diese.

Ähnliches gilt, wenn der biologische Vater seine Vaterschaft nicht anerkennen will. Dann kann die Mutter beim Familiengericht einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung stellen.
In der Regel wird dann vom Gericht ein Test mittels eines serologischen Gutachtens oder einer DNA-Analyse angeordnet.

Wünschen Sie eine Beratung zum Thema Vaterschaftsanfechtung?

Wenn Sie Fragen zu den beschriebenen Themen haben oder weiterführende Informationen zur Vaterschaftsanfechtung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich für Sie die richtige Ansprechpartnerin, denn ich verfüge sowohl über das erforderliche juristische Wissen, als auch über eine umfassende Erfahrung mit den entsprechenden gerichtlichen Verfahren.
Am besten vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit mir in meiner Kanzlei in Weimar, damit wir Ihren individuellen Fall eingehend besprechen können.

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