Sorgerecht

 

Die Eltern eines Kindes haben die Pflicht und das Recht für dieses Kind zu sorgen.
Dieses sogenannte Sorgerecht umfasst zum einen die sogenannte Personensorge als auch die Vermögenssorge. Es beginnt mit der Geburt des Kindes und endet mit seiner Volljährigkeit. Kommt es davor zur Trennung oder Scheidung der sorgeberechtigten Eltern, behalten in der Regel beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, dass sie wichtige Erziehungsaufgaben trotz der Trennung der Partnerschaft weiterhin gemeinsam erfüllen.
Gegenstand des Sorgerechts sind die Angelegenheiten, welche eine erhebliche Bedeutung für das Kind haben, wie zum Beispiel die Wahl des Aufenthaltsortes, der Schule oder auch der Religion oder auch medizinische Behandlungen.
Nach einer Trennung ist die gemeinsame Entscheidungsfindung nicht immer einfach.
Können sich Eltern über Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung für das Kind nicht einigen, muss das Familiengericht darüber entscheiden.

Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie gerne zu allen Fragen rund das Sorgerecht und Umgangsrecht sowie weitere familienrechtliche Fragen, die sich in Folge einer Trennung / Scheidung ergeben. Dazu gehört auch, die Möglichkeit der Übertragung der elterlichen Sorge zu prüfen und gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag bei Gericht durchzusetzen, wobei zunächst im Interesse der Kinder eine gütliche Einigung versucht werden sollte.

Nachfolgend habe ich für Sie einige der häufigsten Fragen rund um das Sorgerecht allgemein beantwortet. Gerne gehe ich in einem persönlichen Beratungsgespräch näher darauf ein, natürlich immer unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.

FAQ

Wer bekommt das Kind nach der Trennung?

Im Idealfall einigen sich die Eltern nach der Trennung, bei wem das Kind lebt. Wenn das nicht gelingt und ein Elternteil das alleinige Sorgerecht (oder auch nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht) beantragt, muss dies ein Familiengericht entscheiden. Die Entscheidung erfolgt immer zum Wohle des Kindes unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Dazu gehören unter anderem die Betreuungsmöglichkeiten, die Bindung zu dem jeweiligen Elternteil und welcher Elternteil sich bislang um die Erziehung des Kindes gekümmert hat und auch der Wille des Kindes.

Was ist, wenn die Mutter dem Vater sein Sorgerecht oder sein Umgangsrecht nicht zugestehen will?

Wenn beide Elternteile das Sorgerecht inne haben, besteht bei erheblichen Differenzen um die Belange des Kindes die Möglichkeit beim zuständigen Familiengericht das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

Wer entscheidet, wenn sich die Eltern nach Trennung oder Scheidung streiten?

Finden die Eltern nach der Trennung oder Scheidung keine gemeinsame Lösung, können sie sich an Familienberatungsstellen wenden. Alternativ steht Ihnen das Jugendamt als Ansprechpartner zur Verfügung. Lässt sich auch unter Zuhilfenahme dieser Stellen keine Einigung erzielen, bleibt nur der Weg zum Familiengericht, das dann eine Entscheidung fällt.

Kann ich bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht allein über Impfungen meines Kindes entscheiden?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 3. Mai 2017 (XII ZB 157/16) sind Schutzimpfungen als Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind einzustufen. Sollten sich die Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, in dieser Frage uneinig sein, ist es zulässig, die Entscheidungsbefugnis in diesem Bereich einem Elternteil zuzusprechen.

Welche Rechte und Pflichten hat man als Eltern?

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben die Eltern "die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen". Hierzu gehört zum einen die sogenannte Personensorge, welche die Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und Bestimmung des Aufenthaltsortes des Kindes umfasst. Dabei müssen die Eltern stets die Grundrechte der Kinder wahren und diese bei all ihrem Tun berücksichtigen. Darüber hinaus gehört auch die sogenannte Vermögenssorge zu den Pflichten und Rechten der Eltern. Das bedeutet, dass die Eltern für das gesamte Vermögen des Kindes Sorge zu tragen haben.

Kontaktieren Sie mich jetzt!

Haben Sie weitere Fragen zum Sorgerecht? Möchten Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind beantragen? Oder befinden Sie sich inmitten eines Sorgerechtsstreits? In diesen Fällen bin ich als Fachanwältin für Familienrecht der richtige Ansprechpartner! Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Telefonat oder bei einem Termin in meiner Kanzlei in Weimar und bespreche mit Ihnen die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen.

 


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  • Der Rechtsanwalt hat den Mandanten auf die Möglichkeit hingewiesen, unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu erhalten.
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