Scheidung und ihre Kosten

Was kostet eine Scheidung? Wie teuer ist eine Scheidung? Welche Faktoren werden für die Berechnung der Scheidungskosten berücksichtigt, in welcher Höhe, und wer muss letztendlich diese Kosten tragen? Die Kosten sind ein zentraler Punkt im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren, der beide Eheleute beschäftigt. Dazu gehören auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten, denn eine Scheidung vor dem Familiengericht ist ohne Anwalt nicht zulässig. Gleichzeitig ist es der Rechtsanwalt, der Ihnen helfen kann, die Scheidungskosten möglichst gering zu halten.

Scheidung: Die Kosten als Summe diverser Faktoren

Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die Teil einer Scheidung sind und die Kosten bestimmen.

 Zu diesen Kostenfaktoren gehören unter anderem:

  • Nettoeinkommen der Ehepartner
  • Vermögen der Eheleute
  • Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
  • Anzahl der unterschiedlichen Rentenanwartschaften  

Aus diesen Faktoren wird der Gegenstandswert, welcher auch als Verfahrenswert oder als Streitwert bezeichnet wird, ermittelt. Nach diesem Verfahrenswert werden dann auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Gerichtskostengesetzes die Kosten der Ehescheidung bestimmt (§ 34 GKG, § 13 RVG).

Scheidung und die Kosten bei geringem Einkommen

Sofern Eheleute ein geringes Einkommen haben, wird dem Scheidungsverfahren ein Mindestgegenstandswert von 4.000 Euro zugrunde gelegt. Diese Summe errechnet sich aus einer Einkommenspauschale in Höhe von 3.000 Euro und 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich. Bei einem Verfahrenswert von 4.000 Euro betragen die Scheidungskosten 1.027,50 Euro ( Stand Dezember 2020). Sofern Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Verfügt Ihr Ehegatte über entsprechende finanzielle Mittel, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss. Ihr Ehegatte ist dann verpflichtet im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtung, sofern diese vorhanden ist, die bei Ihnen entstehenden Scheidungskosten zu tragen.

Vor dem Familiengericht herrscht im Scheidungsverfahren Anwaltspflicht. Das bedeutet, dass keine Scheidung ohne Anwalt möglich ist.

Scheidung: Wie Sie die Kosten senken können

Die für eine Scheidung anfallenden Kosten können Sie maßgeblich senken. Dafür stehen Ihnen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Scheidung: Wenn Sie die Kosten nicht aufbringen können - die Verfahrenskostenhilfe

Sofern eine der beiden Parteien nicht in der Lage ist, bei einer Scheidung die Kosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Maßgeblich für die Bewilligung ist das Einkommen des Antragstellers.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für eine Scheidung Kosten nach dem Verfahrenswert anfallen, der sich aus mehreren Faktoren zusammensetzt und dessen Höhe vom zuständigen Familiengericht festgelegt wird. Geld sparen können Sie durch eine einvernehmliche Scheidung, wobei Sie bei finanziellen Engpässen Verfahrenskostenhilfe beantragen können.

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