Scheidung

Vorraussetzungen eines Scheidungsverfahrens
  • Eine Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Die Ehe wird geschieden, wenn sie »gescheitert« ist.
  • Eine Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie die Eheleute wiederherstellen.
  • Das Scheitern der Ehe muss vor Gericht nachgewiesen werden.
  • Das Scheitern der Ehe ist nachgewiesen, wenn entweder die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen,
    oder wenn
    die Eheleute mindestens 3 Jahre getrennt leben, auch wenn der andere Ehegatte keine Scheidung will.
  • Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in Ausnahmefällen möglich, Voraussetzung hierfür ist, dass die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Einhergehende Regelungen eines Scheidungsverfahrens

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens können weitere Anträge gestellt werden, z.B. zum Umgangsrecht, zum Unterhalt, zum Sorgerecht oder zum Zugewinnausgleich. Voraussetzung ist, dass Sie anwaltlich vertreten sind. Sind Sie anwaltlich nicht vertreten, können Sie der Scheidung nur zustimmen oder diese ablehnen.

Um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, können Sie bereits vor der Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen und diese Vereinbarung notariell beurkunden lassen.

Ehevertrag

Erstellung und Prüfung eines Ehevertrags

In Deutschland gibt es zu verschiedenen Fragen rund um die Ehe gesetzliche Regelungen, die automatisch mit der Eheschließung in Kraft treten, wenn zwischen den Eheleuten nichts anderes vereinbart wird. Mit einem Ehevertrag hingegen können individuelle Absprachen getroffen werden, beispielsweise zum Güterstand, zur Vermögensaufteilung nach einer Scheidung, zu Unterhaltsfragen nach einer Trennung oder zum Ausgleich von Rentenansprüchen.

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Trennungsunterhalt

Nach der Trennung von Ehepartnern ist es bei Einkommensunterschieden möglich, für denjenigen Ehepartner, welcher ein geringeres Einkommen hat vom anderen Unterhalt zu beanspruchen.
In welchen Fällen Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, wie hoch er ausfällt, und wann er endet - das sind die wichtigsten Fakten.

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Vaterschaftsanfechtung

Mit dem Begriff Vaterschaftsanfechtung wird ein gerichtliches Verfahren umschrieben, welches feststellen soll, dass ein Mann, der bisher als rechtlicher Vater galt, nicht der biologische Vater eines Kindes ist.

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Online-Scheidung

Die Online-Scheidung bezeichnet die Möglichkeit die Korrespondenz im Scheidungsverfahren ausschließlich über eMail, Telefon oder den Postweg zu führen. Auf das persönliche Erscheinen der Eheleute vor Gericht zum Scheidungstermin kann bisher noch nicht verzichtet werden. Sie können aber Ihre Scheidung bequem von zu Hause aus veranlassen.

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus oder laden Sie sich das folgende PDF-Dokument herunter und senden dieses mit der unten beigefügten und durch Sie ausgefüllten Vollmacht sowie einer Kopie der Eheurkunde per Email oder auf dem Postweg an unsere Kanzlei.

Online-Formular » Ehescheidung

Mandant/in

Gegner/in

Innerhalb der Ehewohnung*
Ehevertrag vorhanden*

Kind

Sind Unterhaltsansprüche zu klären?
Existieren Unterhaltstitel?
Sind Vermögensauseinandersetzungen / Ausgleichsansprüche zu klären?
Soll ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden?

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Wir sind für Sie nicht nur in Weimar, sondern auch in Apolda, Jena, Sömmerda, Arnstadt, Rudolstadt und Erfurt für Sie da!