Kosten

Die anwaltliche Vergütung berechnet sich auf Grundlage der Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Für die Berechnung der Kosten ist der Angelegenheit zu Grunde liegende Streitwert maßgeblich.

Kosten Scheidungsverfahren
  • Für die Kosten des Scheidungsverfahrens ist das monatliche Nettoeinkommen der Eheleute maßgeblich. Der Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens bemisst sich nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute. Dieser Wert wird der Gebührenberechnung zu Grunde gelegt.
  • Sind innerhalb des Scheidungsverfahrens noch andere Angelegenheiten, wie der Versorgungs– oder Zugewinnausgleich zu regeln, wird hierfür durch das Gericht ein weiterer Gegenstandswert festgelegt.
  • Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe.

» Scheidungskostenrechner

Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten des Verfahrens zu tragen, besteht die Möglichkeit des Antrages auf Kostenhilfe durch den Staat.