Wechselmodell
In den letzten Jahren entscheiden sich viele getrenntlebende Eltern bewusst für eine annährend gleiche Betreuung der gemeinsamen Kinder. Der Wunsch nach einer gleichberechtigten Bereuung unter den Eltern wird immer größer. Das sogenannte Wechselmodell eignet sich jedoch nicht für jede getrenntlebende Familie. Auch hier geht es maßgeblich darum Kindes – und nicht Elterninteressen zu erfüllen.
Ein sogenanntes echtes Wechselmodell liegt vor, wenn die Betreuung der Kinder zu gleichen Anteilen (50/50) erfolgt.
Grundlegende Voraussetzung für die Betreuung der Kinder im Wechselmodell ist dass die Eltern in der Lage sind miteinander zu kommunizieren und respektvoll miteinander umzugehen.
Diese Betreuungsform erfordert zusätzliche Absprachen und ein erhöhtes Zusammenwirken zwischen den Eltern.
Auch während der Betreuung der Kinder im Wechselmodell entfällt die Unterhaltsverpflichtung nicht in jedem Fall vollständig.
Die Zahlung von Kindesunterhalt im Wechselmodell ist abhängig vom Einkommen der Kindeseltern und der zwischen den jeweiligen Einkommen bestehenden Differenz.