Schwerpunkte der Vertretung im Erbrecht:
Mandant/in
Gegner/in
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung als besondere Angelegenheit gesonderte Gebühren erhoben werden. Die Annahme des Mandates erfolgt nicht unter der Bedingung der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe / Erstberatung