Seniorenrecht

Ich berate Sie auf dem immer wichtiger werdenden Gebiet des Seniorenrechts. Bei vielen Fragen des Seniorenrechts besteht ein unmittelbarer familienrechtlicher Bezug. Wichtig ist es mir, mit Ihnen die Rechtsfragen zu lösen, welche Ihren Alltag schon jetzt oder in naher Zukunft bestimmen.

Hierunter fallen im Speziellen die Thematiken der Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern und in diesem Zusammenhang die Grundsicherung im Alter durch den Sozialleistungsträger, die Finanzierung der Pflege sowie auch das Erstellen von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Elternunterhalt
  • Regress des Sozialhilfeträgers

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Alle wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen sollen erfolgen via*

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung als besondere Angelegenheit gesonderte Gebühren erhoben werden. Die Annahme des Mandates erfolgt nicht unter der Bedingung der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe / Erstberatung

  • Der Rechtsanwalt hat den Mandanten auf die Möglichkeit hingewiesen, unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu erhalten.
  • Die Rechtsanwaltsvergütung für ein erstes Beratungsgespräch (Erstberatung) wird nicht auf eine etwaige spätere außergerichtliche Tätigkeit angerechnet.
  • Hinweis gem. § 49 b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):
    Die Gebühren für die Beauftragung von Rechtsanwälten richten sich, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  • Die Gebühren berechnen sich, wenn weder Betragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind, nach dem jeweiligen Gegenstandswert.

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